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Vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst: Höhe, Anspruch & beste Anlagemöglichkeiten

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine attraktive Zusatzleistung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst – ob Angestellte, Beamte oder Auszubildende. Doch wie hoch ist die VL im öffentlichen Dienst? Welche Anlagemöglichkeiten gibt es, und wie nutzen Sie die staatliche Förderung optimal? Hier finden Sie alle Antworten.

1. Höhe der vermögenswirksamen Leistungen im öffentlichen Dienst

Die VL im öffentlichen Dienst sind tarifvertraglich geregelt. Die meisten Beschäftigten erhalten 6,65 € pro Monat, doch es gibt Ausnahmen:

Beschäftigungsgruppe VL-Höhe (brutto/Monat)
Angestellte (TVöD/TV-L) 6,65 €
Beamte (VermLG) 6,65 € – 13,29 €
Sparkassen-Mitarbeiter (TVöD-S) 40,00 €
Auszubildende (TVA-L BBiG) 6,65 €

Hinweis: Bei Teilzeitbeschäftigung wird die VL anteilig gekürzt. Beispiel: Bei 50 % Teilzeit erhalten Sie 3,33 €/Monat.

2. Anspruch auf VL: Wer profitiert?

  • Angestellte im TVöD/TV-L: Anspruch ab einer voraussichtlichen Beschäftigungsdauer von 6 Monaten.

  • Beamte: Regelungen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermLG) – auch für Richter und Soldaten.

  • Auszubildende: VL gemäß Ausbildungs-Tarifvertrag (TVA-L BBiG).

Wichtig: Die VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtig – netto bleiben ca. 4,80 €/Monat.

3. Anlagemöglichkeiten: So nutzen Sie die VL optimal

a) Bausparvertrag

  • Vorteile:

    • Staatliche Arbeitnehmersparzulage (9 % auf bis zu 470 €/Jahr).

    • Günstiges Bauspardarlehen für Immobilien.

  • Nachteil: Geringe Verzinsung (1–2 % p.a.).

b) Fondssparplan (ETF/Aktien)

  • Vorteile:

    • Höhere Renditechancen (5–7 % p.a.).

    • Staatliche Sparzulage von 20 % (bis 80 €/Jahr).

  • Nachteil: Es besteht ein Verlust-Risiko.

c) Banksparplan

  • Vorteil: Sicher, aber keine staatliche Förderung.

  • Rendite: Ca. 1–3 % p.a.

d) Tilgung eines Baukredits

  • Förderung: 9 % Sparzulage auf bis zu 470 €/Jahr.

4. Staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage nutzen

Um die Sparzulage zu erhalten, müssen Sie:

  1. Einkommensgrenzen einhalten:

    • Single: Max. 40.000 € zu versteuerndes Einkommen.

    • Verheiratet: Max. 80.000 €.

  2. Geförderte Anlageform wählen: Bausparen oder Fondssparplan.

  3. Vertrag mindestens 6 Jahre besparen.

Beispiel:
Bei 40 € VL/Monat (480 €/Jahr) in einen ETF-Sparplan erhalten Sie 96 € Sparzulage (20 % von 480 €).

5. Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie VL

  1. Anlageform auswählen: Entscheiden Sie sich für Bausparen, Fonds oder Banksparen.

  2. Vertrag abschließen: Bei Ihrer Bank, Bausparkasse oder einem Online-Broker.

  3. VL-Bescheinigung einreichen: Geben Sie das Formular bei Ihrer Personalabteilung ab.

  4. Sparzulage beantragen: Über die Steuererklärung oder direkt beim Anbieter.

6. FAQ – Häufige Fragen

Kann ich die VL aufstocken?
Ja! Liegt der Arbeitgeberzuschuss unter 40 €, können Sie den Differenzbetrag aus Ihrem Netto zahlen (z. B. 40 € – 6,65 € = 33,35 € Eigenanteil).

Gibt es VL für Beamte?
Ja – Beamte erhalten je nach Bundesland 6,65 € bis 13,29 €/Monat nach dem VermLG.

Was passiert bei Jobwechsel?
Sie können den Vertrag privat weiterbesparen – die Sparzulage entfällt jedoch ohne VL-Zuschuss.

Fazit: Kleiner Betrag, große Wirkung

Auch mit 6,65 €/Monat können Sie langfristig Vermögen aufbauen – vor allem mit renditestarken ETFs und staatlicher Förderung. Nutzen Sie die VL als Grundstein für Ihre Altersvorsorge oder Immobilienfinanzierung!

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