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Wann muss ich einen Unfallschaden melden?

Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation – egal ob im Straßenverkehr, zu Hause oder bei der Arbeit. Damit die Versicherung im Ernstfall zahlt, ist es entscheidend, den Schaden rechtzeitig und korrekt zu melden. Die Fristen und Anforderungen unterscheiden sich je nach Versicherung. Hier findest du einen umfassenden Überblick für alle wichtigen Versicherungsarten.

1. Kfz-Versicherung: Fristen & Vorgehen

  • Meldepflicht:
    Nach einem Autounfall musst du den Schaden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen deiner Kfz-Versicherung melden. Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden.

  • Wichtige Schritte:

    • Unfall dokumentieren (Fotos, Unfallbericht, Zeugen)

    • Versicherung kontaktieren (Telefon, Online-Formular, E-Mail)

    • Alle relevanten Daten bereitstellen (Unfallzeit, -ort, Beteiligte, Schäden)

    • Bestätigung der Meldung anfordern

  • Tipp:
    Je schneller du meldest, desto besser – das erleichtert die Schadenregulierung und sichert deine Ansprüche.

2. Private Unfallversicherung: Fristen & Besonderheiten

  • Unfallmeldung:
    Den Unfall unverzüglich melden, also ohne schuldhaftes Zögern. Viele Versicherer verlangen die Meldung spätestens innerhalb einer Woche.

  • Invalidität:

    • Muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und ärztlich festgestellt sein.

    • Die Invalidität muss innerhalb dieser Frist auch beim Versicherer geltend gemacht werden.

  • Wichtige Hinweise:

    • Formulare und Arztberichte schnellstmöglich einreichen.

    • Bei Fristversäumnis kann der Versicherer leistungsfrei werden.

3. Hausratversicherung: Schadensfall melden

  • Frist:
    Schäden sollten sofort gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb der im Vertrag genannten Frist (meist wenige Tage).

  • Vorgehen:

    • Schaden dokumentieren (Fotos, Liste beschädigter Gegenstände)

    • Versicherung informieren (Telefon, Online-Formular, E-Mail)

    • Ehrliche Angaben machen, da Versicherungsbetrug strafbar ist.

4. Gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall)

  • Meldepflicht:
    Arbeitsunfälle müssen unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden, dieser informiert die Berufsgenossenschaft.

    • Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen: Sofortige Meldung erforderlich.

5. Was passiert bei Fristversäumnis?

  • Risiko:
    Meldest du den Schaden zu spät, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

    • Besonders in der privaten Unfallversicherung sind Fristversäumnisse kritisch.

6. Sonderfälle & Tipps

  • Unfallgegner meldet nicht:
    Als Geschädigter solltest du die gegnerische Versicherung innerhalb von zwei Wochen informieren, falls der Verursacher nicht aktiv wird.

  • Kritischer Gesundheitszustand:
    Kannst du den Schaden wegen schwerer Verletzungen nicht selbst melden, haftet die Versicherung nicht für die Verzögerung.

Fazit: Schnell handeln – Ansprüche sichern

Unfallschäden sollten immer so früh wie möglich gemeldet werden. Prüfe die genauen Fristen in deinen Vertragsunterlagen und dokumentiere den Schaden sorgfältig. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel melden als zu spät!

FAQ – Häufige Fragen

Wie melde ich einen Unfallschaden?
Per Telefon, Online-Formular oder E-Mail – alle wichtigen Infos und Unterlagen bereithalten.

Welche Fristen gelten bei der Unfallversicherung?
Unfall unverzüglich melden, Invalidität innerhalb von 15 Monaten ärztlich feststellen und beim Versicherer anzeigen.

Was tun, wenn ich die Frist versäumt habe?
Sofort einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kontaktieren – manchmal gibt es Ausnahmen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen meiner Kunden

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Was deckt die KFZ-Teilkasko Versicherung bei Hagel?

Ja, Teilkasko übernimmt Hagelschäden am eigenen Auto.

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Kann ich die SF-Klasse beim Wechsel übertragen?

Ja, mit einer Schadenfreiheitsbescheinigung des alten Anbieters.

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Lohnt sich Teilkasko bei einem 10 Jahre alten Auto?

Nein – ab einem Restwert unter 4.000 € reicht die Haftpflicht.

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