1. Allgemeine Meldefristen: Was bedeutet „unverzüglich“?
Laut §30 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherte einen Schaden unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, melden. Konkret bedeutet das:
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Spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Schadeneintritt oder Kenntnisnahme.
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Ausnahme bei Personenschäden: Hier verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden.
Beispiel:
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Ein Wasserschaden wird am 1. Januar entdeckt → Meldung bis spätestens 8. Januar.
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Ein Autounfall mit Verletzten am 1. Januar → Meldung bis 3. Januar.
2. Fristen nach Versicherungsart
Versicherung | Meldefrist | Besonderheiten |
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Kfz-Versicherung | 7 Tage | Bei Verletzten: 48 Stunden. SF-Klasse bleibt nur bei rechtzeitiger Meldung erhalten. |
Hausratversicherung | 3–7 Tage | Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich (z. B. Wasser aufwischen). |
Privat-Haftpflicht | 7 Tage | Geschädigte müssen den Schaden binnen 14 Tagen bei der gegnerischen Versicherung melden. |
Privat-Unfallversicherung | 15 Monate (Invaliditätsfeststellung) | Invalidität muss ärztlich innerhalb von 15 Monaten nach Unfall bestätigt werden. |
Wohngebäudeversicherung | 7 Tage | Elementarschäden (Hochwasser) oft nur mit Zusatzschutz abgedeckt. |
3. So meldest du einen Schaden richtig
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Schaden dokumentieren:
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Fotos, Videos, Zeugenaussagen, Polizeibericht (bei Diebstahl oder Unfall mit Verletzten).
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Bei Hausrat: Liste beschädigter Gegenstände mit Kaufbelegen.
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Versicherung kontaktieren:
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Online: Nutze das Schadenformular oder die App des Versicherers.
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Telefonisch: Hotline anrufen und Vorfall schildern.
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Schriftlich: Per Einschreiben mit Rückschein (als Nachweis).
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Angaben machen:
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Versicherungsnummer
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Schadendatum und -ort
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Beschreibung des Schadenshergangs
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Geschätzte Schadenshöhe
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Bestätigung anfordern:
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Lass dir den Eingang der Meldung schriftlich oder per E-Mail bestätigen.
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4. Folgen verspäteter Meldung
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Leistungskürzung: Der Versicherer kann die Zahlung um bis zu 50 % reduzieren.
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Leistungsverweigerung: Bei grob fahrlässiger Verspätung (§28 Abs. 2 VVG).
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Strafrechtliche Konsequenzen: Versicherungsbetrug (z. B. bewusst falsche Angaben) kann bis zu 10 Jahre Haft nach sich ziehen.
5. Sonderfälle & Tipps
5.1 Unfall mit Flucht des Gegners
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Polizei einschalten und Anzeige erstatten.
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Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800 2502600) nutzen, um die gegnerische Versicherung zu ermitteln.
5.2 Schaden zeigt sich später
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Beispiel: Versteckter Wasserschaden durch undichte Leitung.
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Meldung erst bei Kenntnisnahme → Frist beginnt ab Entdeckung.
5.3 Digitale Meldung vs. Papierweg
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Vorteil digital: Schnellerer Bearbeitungsprozess, Nachweis per E-Mail.
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Tipp: Bei postalischer Meldung immer Einschreiben verwenden.
6. Checkliste: Schadenmeldung in 5 Schritten
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Schaden sichern und dokumentieren (Fotos, Zeugen).
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Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen.
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Versicherung innerhalb der Frist kontaktieren.
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Alle erforderlichen Unterlagen einreichen (z. B. Polizeibericht).
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Bestätigung der Meldung anfordern und aufbewahren.
7. FAQ – Häufige Fragen
Kann ich einen Schaden auch nach Jahren melden?
Nein – außer der Schaden wurde erst später entdeckt (z. B. versteckter Bauschaden).
Was tun, wenn der Versicherer nicht reagiert?
Schriftlich mahnen und Frist setzen. Bei Verweigerung: Rechtsberatung einholen.
Gilt die Frist auch für Geschädigte?
Ja – Geschädigte müssen den Schaden binnen 14 Tagen bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers melden.