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Wann muss ich einen Versicherungsschaden melden?

1. Allgemeine Meldefristen: Was bedeutet „unverzüglich“?

Laut §30 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherte einen Schaden unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, melden. Konkret bedeutet das:

  • Spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Schadeneintritt oder Kenntnisnahme.

  • Ausnahme bei Personenschäden: Hier verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden.

Beispiel:

  • Ein Wasserschaden wird am 1. Januar entdeckt → Meldung bis spätestens 8. Januar.

  • Ein Autounfall mit Verletzten am 1. Januar → Meldung bis 3. Januar.

2. Fristen nach Versicherungsart

Versicherung Meldefrist Besonderheiten
Kfz-Versicherung 7 Tage Bei Verletzten: 48 Stunden. SF-Klasse bleibt nur bei rechtzeitiger Meldung erhalten.
Hausratversicherung 3–7 Tage Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich (z. B. Wasser aufwischen).
Privat-Haftpflicht 7 Tage Geschädigte müssen den Schaden binnen 14 Tagen bei der gegnerischen Versicherung melden.
Privat-Unfallversicherung 15 Monate (Invaliditätsfeststellung) Invalidität muss ärztlich innerhalb von 15 Monaten nach Unfall bestätigt werden.
Wohngebäudeversicherung 7 Tage Elementarschäden (Hochwasser) oft nur mit Zusatzschutz abgedeckt.

3. So meldest du einen Schaden richtig

  1. Schaden dokumentieren:

    • Fotos, Videos, Zeugenaussagen, Polizeibericht (bei Diebstahl oder Unfall mit Verletzten).

    • Bei Hausrat: Liste beschädigter Gegenstände mit Kaufbelegen.

  2. Versicherung kontaktieren:

    • Online: Nutze das Schadenformular oder die App des Versicherers.

    • Telefonisch: Hotline anrufen und Vorfall schildern.

    • Schriftlich: Per Einschreiben mit Rückschein (als Nachweis).

  3. Angaben machen:

    • Versicherungsnummer

    • Schadendatum und -ort

    • Beschreibung des Schadenshergangs

    • Geschätzte Schadenshöhe

  4. Bestätigung anfordern:

    • Lass dir den Eingang der Meldung schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

4. Folgen verspäteter Meldung

  • Leistungskürzung: Der Versicherer kann die Zahlung um bis zu 50 % reduzieren.

  • Leistungsverweigerung: Bei grob fahrlässiger Verspätung (§28 Abs. 2 VVG).

  • Strafrechtliche Konsequenzen: Versicherungsbetrug (z. B. bewusst falsche Angaben) kann bis zu 10 Jahre Haft nach sich ziehen.

5. Sonderfälle & Tipps

5.1 Unfall mit Flucht des Gegners

  • Polizei einschalten und Anzeige erstatten.

  • Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800 2502600) nutzen, um die gegnerische Versicherung zu ermitteln.

5.2 Schaden zeigt sich später

  • Beispiel: Versteckter Wasserschaden durch undichte Leitung.

  • Meldung erst bei Kenntnisnahme → Frist beginnt ab Entdeckung.

5.3 Digitale Meldung vs. Papierweg

  • Vorteil digital: Schnellerer Bearbeitungsprozess, Nachweis per E-Mail.

  • Tipp: Bei postalischer Meldung immer Einschreiben verwenden.

6. Checkliste: Schadenmeldung in 5 Schritten

  1. Schaden sichern und dokumentieren (Fotos, Zeugen).

  2. Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen.

  3. Versicherung innerhalb der Frist kontaktieren.

  4. Alle erforderlichen Unterlagen einreichen (z. B. Polizeibericht).

  5. Bestätigung der Meldung anfordern und aufbewahren.

7. FAQ – Häufige Fragen

Kann ich einen Schaden auch nach Jahren melden?
Nein – außer der Schaden wurde erst später entdeckt (z. B. versteckter Bauschaden).

Was tun, wenn der Versicherer nicht reagiert?
Schriftlich mahnen und Frist setzen. Bei Verweigerung: Rechtsberatung einholen.

Gilt die Frist auch für Geschädigte?
Ja – Geschädigte müssen den Schaden binnen 14 Tagen bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers melden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen meiner Kunden

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Was deckt die KFZ-Teilkasko Versicherung bei Hagel?

Ja, Teilkasko übernimmt Hagelschäden am eigenen Auto.

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Kann ich die SF-Klasse beim Wechsel übertragen?

Ja, mit einer Schadenfreiheitsbescheinigung des alten Anbieters.

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Lohnt sich Teilkasko bei einem 10 Jahre alten Auto?

Nein – ab einem Restwert unter 4.000 € reicht die Haftpflicht.

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